Zinssteuer auf Spareinlagen in der EU: Was Banken einbehalten und was Sie schulden (2026)
Ein Länderüberblick, wie Zinsen auf Bankguthaben in den 27 EU-Mitgliedstaaten besteuert werden — was die Bank an der Quelle abzieht, wie Ansässige und Ausländer unterschiedlich behandelt werden und welche Sätze und Stufen gelten.
Welche Steuer behalten inländische Banken ein?
In den meisten EU-Staaten zieht die Bank die Steuer auf Ihre Zinsen direkt an der Quelle ab und zahlt Ihnen den Nettobetrag aus. In vielen Ländern ist das eine „abgeltende“ Quellensteuer: Damit ist Ihre Steuerpflicht vollständig erledigt und Sie müssen die Zinsen nicht erneut erklären. In anderen Ländern ist der Abzug nur eine Vorauszahlung, die auf die in der Veranlagung festgesetzte Einkommensteuer angerechnet wird. Und in einigen wenigen Ländern behält die Bank gar nichts ein — die Zinsen werden später über die Jahresveranlagung oder ein eigenes vermögensbasiertes Regime besteuert. Die Tabelle unten fasst die Lage für eine ansässige Privatperson in jedem der 27 Mitgliedstaaten zusammen (Stand 2026).
Ansässige und Ausländer: die Besteuerung grenzüberschreitender Zinsen
Die obigen Regeln gelten für Ansässige. Wenn Sie als Nichtansässiger eine Einlage in einem anderen EU-Land halten, sieht das Bild anders aus. Die EU-Zinsrichtlinie — die früher eine Quellensteuer auf grenzüberschreitende Zinsen verlangte — wurde 2016 aufgehoben und durch den automatischen Informationsaustausch (Common Reporting Standard, in der EU als DAC2 umgesetzt) ersetzt. In der Praxis heißt das: Die Bank im Land des Kontos behält auf gewöhnliche Einlagenzinsen an Nichtansässige in der Regel KEINE Steuer ein. Stattdessen meldet sie Saldo und Zinsen an die Steuerbehörde Ihres Wohnsitzlandes, und Sie werden dort nach den heimischen Regeln besteuert.
Wo ein Land noch eine Quellensteuer auf ins Ausland gezahlte Zinsen erhebt (vor allem außerhalb der EU relevant oder bei Ansässigen in Nicht-DBA-„Blacklist“-Staaten), reduziert oder beseitigt ein Doppelbesteuerungsabkommen sie meist, und Sie rechnen sie zu Hause an. Fazit: Doppelt besteuert werden Sie nicht, aber Sie müssen die Zinsen im Wohnsitzland erklären — ein fehlender Quellenabzug ist keine Steuerbefreiung.
Steuer auf Bankzinsen nach EU-Land (Ansässige, 2026)
| Land | Quellensteuer der Bank auf Zinsen (Ansässige) | Abgeltend oder anrechenbar? | Zinsen von Nichtansässigen |
|---|---|---|---|
| Deutschland | 25% + 5.5% Solidaritätszuschlag = 26.375% (+ Kirchensteuer) | Abgeltend (Abgeltungsteuer); €1,000 Freibetrag | Kein Einbehalt; Meldung über CRS |
| Frankreich | 12,8% Einkommensteuer-Vorauszahlung + Sozialabgaben; 30% gesamt (31.4% ab 2026) | Vorauszahlung anrechenbar; Option zum progressiven Tarif; Livret A steuerfrei | Kein Einbehalt; Meldung über CRS |
| Niederlande | Keine Quellensteuer; Besteuerung in Box 3 (fiktive Rendite 1.37%, Satz 36% in 2025) | Vermögensbasiert, keine Quellensteuer; €57,684 Freibetrag (2025) | Kein Einbehalt; Meldung über CRS |
| Belgien | 30% (roerende voorheffing); 15% auf regulierte Spareinlagen über €1,050 | Abgeltend | Meist befreit mit Ansässigkeitsbescheinigung; CRS |
| Luxemburg | 20% (Relibi) | Abgeltend; nur für Ansässige; €250 Freibetrag | Kein Einbehalt; Meldung über CRS |
| Irland | 33% (DIRT) | Abgeltend | Brutto mit Nichtansässigkeitserklärung; CRS |
| Österreich | 25% (KESt auf Einlagenzinsen) | Abgeltend | Einlagenzinsen befreit; CRS |
| Dänemark | Keine abgeltende Bankquellensteuer; Zinsen sind Kapitaleinkommen | Progressiv, bis ~42%; Festsetzung über die Steuererklärung | Kein Einbehalt; Meldung über CRS |
| Schweden | 30% Vorsteuerabzug (vorläufig) | faktisch abgeltend (Kapitaleinkommen 30%) | Kein Einbehalt; Meldung über CRS |
| Italien | 26% | Abgeltend (imposta sostitutiva) | Gewöhnliche Einlagenzinsen meist befreit; CRS |
| Spanien | Bank behält 19% ein (Vorauszahlung) | Sparerskala 19/21/23/27/30%; anrechenbar | 19% (EU-Ansässige in der Regel befreit); CRS |
| Portugal | 28% | Abgeltend; Option zum progressiven Tarif | 28% (35% bei Blacklist-Ansässigkeit); CRS |
| Griechenland | 15% | Abgeltend; Fremdwährungseinlagen befreit | 15% auf Euro-Einlagen, per DBA reduzierbar; CRS |
| Malta | 15% | Abgeltend; Option zur Skala 0–35% | Befreit; CRS |
| Zypern | 17% SDC (+2.65% GHS); 3% SDC bei Einkommen < €12,000 | Abgeltend; Non-Doms von der SDC befreit | Außerhalb der SDC; CRS |
| Finnland | 30% Quellensteuer auf Einlagenzinsen | Abgeltend (Kapitaleinkommen 30% / 34% > €30,000) | Befreit; CRS |
| Slowenien | 25% | Abgeltend (Schedulenbesteuerung); €1,000/Jahr Zinsen bei EU-Banken befreit | Gewöhnliche Einlagen nicht besteuert; CRS |
| Kroatien | 12% | Abgeltend; niedrige Kontokorrentzinsen (≤0.5%) befreit | 12%, per DBA reduzierbar; CRS |
| Polen | 19% („Belka“-Steuer) | Abgeltend | Abhängig vom DBA; CRS |
| Tschechien | 15% | Abgeltend | 15%, per DBA reduzierbar; 35% ohne DBA; CRS |
| Slowakei | 19% auf Zinsen inländischer Banken | Abgeltend; ausländische Zinsen selbst zu erklären (19/25%) | 19%, per DBA reduzierbar; CRS |
| Ungarn | 15% Einkommensteuer + 13% Sozialabgabe = 28% | faktisch abgeltend; TBSZ-Konto 0–10% | Nach DBA; CRS |
| Rumänien | 10% (+ ggf. 10% CASS-Gesundheitsabgabe) | Abgeltend | 10% (16% ohne DBA), per DBA reduzierbar; CRS |
| Bulgarien | 0% auf Zinsen bei EU-/EWR-Banken; sonst 10% | Zinsen aus EU/EWR befreit | EU/EWR befreit; CRS |
| Estland | 22% (2025) | In der Regel einbehalten/erklärt; Investmentkonto stundet die Steuer | Einlagenzinsen grundsätzlich nicht besteuert; CRS |
| Lettland | 25.5% (+3% Zuschlag über €200,000) | Einbehalt bei lettischem Zahler, sonst Selbsterklärung | Nach DBA; CRS |
| Litauen | 15% (20% bei sehr hohem Einkommen) | Selbst zu erklären; €500/Jahr Zinsen bei EWR-Banken befreit | In der Regel keine Quellensteuer; CRS |
Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Die Angaben geben den Stand 2026 wieder und ändern sich häufig — bitte bei der zuständigen nationalen Steuerbehörde prüfen.
Welche Einkommensteuer gilt, und gibt es Stufen?
Zinsen werden auf zwei grundsätzliche Arten besteuert. Bei einem pauschalen, abgeltenden (schedularen) Regime gilt ein einziger Satz unabhängig von Ihren übrigen Einkünften — das ist in weiten Teilen der EU der Normalfall (z. B. Deutschland 26.375%, Italien 26%, Portugal 28%, Belgien 30%, Irland 33%, Polen 19%, Tschechien 15%).
Bei einem progressiven oder gestuften Regime greift eine Tarifskala. Die bekanntesten Beispiele sind Spanien (eigene „Sparerskala“: 19% bis €6,000, 21% bis €50,000, 23% bis €200,000, 27% bis €300,000, darüber 30%), Dänemark (Zinsen sind progressiv besteuertes Kapitaleinkommen, bis rund 42%), Finnland (30% bis €30,000 Kapitaleinkommen, darüber 34%) und Litauen (15%, erst bei sehr hohem Einkommen 20%).
Frankreich liegt dazwischen: Standard ist die 30%-Pauschalsteuer (31,4% ab 2026 nach Erhöhung der Sozialabgaben), Sie können aber stattdessen die Besteuerung von Kapitaleinkünften nach dem progressiven Tarif (0/11/30/41/45%) wählen.
Praktische Hinweise
Nutzen Sie Ihre Freibeträge (reichen Sie dort, wo es sie gibt, den Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank ein). Regulierte Konten können steuerfrei sein (Frankreichs Livret A/LDDS/LEP; Zinsen bulgarischer Ansässiger bei EU/EWR-Banken).
Denken Sie daran: „Abgeltend“ heißt meist, dass Sie die Zinsen nicht erklären müssen, während Sie in Dänemark, Schweden, Lettland (bei nicht einbehaltenen Zinsen), Litauen und Slowenien (bei ausländischen Zinsen) selbst melden müssen. Und wenn Sie im Ausland Konten führen, gehen Sie davon aus, dass Ihre heimische Steuerbehörde es bereits weiß — die CRS-Meldung erfolgt automatisch.
Dieser Leitfaden ist allgemeine Information und keine Steuerberatung. Steuersätze und Regeln ändern sich häufig; die Angaben geben den Stand 2026 wieder. Prüfen Sie die aktuellen Regeln bei der zuständigen nationalen Steuerbehörde oder bei einem qualifizierten Steuerberater, bevor Sie handeln.
Frequently asked questions
- In der Regel nein. Die ausländische Bank behält meist keine Steuer auf Ihre Zinsen ein; sie meldet die Zinsen über CRS/DAC2 an Ihre heimische Steuerbehörde, und Sie erklären und versteuern sie zu Hause. Doppelbesteuerungsabkommen sehen eine Anrechnung vor, falls doch Quellensteuer anfiel.
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